Katholische Sozialstation
Burgplatz 8
71522 Backnang
Tel: 07191/914121
   
   Familienpflege /  
   Haushaltshilfe  
 
  Überblick
  Leistungen
  Dorfhilfe
  Anspruch
  Beantragung
  Arbeitsweise
  Finanzierung
  Qualifikation

 

Finanzierung

Wie wird Familienpflege finanziert?

Für die Finanzierung von Familienpflegeeinsätzen sind je nach Auftrag unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Kostenträger maßgeblich:

  Sozialversicherungsträger (insbesondere Kranken- und Rentenversicherung)
  Öffentliche Jugendhilfeträger
  Sozialhilfeträger

Im Bereich der Sozialversicherungsträger wird in der Regel der Sprachgebrauch "Haushaltshilfe" verwendet. In vielen Fällen besteht ein Rechtsanspruch auf Familienpflege, z.B. bei stationärer Behandlung oder Rehabilitation. Wird Familienpflege aufgrund von Erkrankungen ohne stationären Aufenthalt oder danach benötigt, sind die jeweiligen Krankenkassensatzungen maßgeblich. Bei Einsätzen im Verantwortungsbereich der öffentlichen Jugendhilfe oder Sozialhilfe, z.B. bei Tod, Trennung oder Überforderung, ist eine einzelfallbezogene Beratung bzw.Hilfeplanung die Grundlage für die Familienpflegeleistungen.

In Abhängigkeit von Kostenträger, Einsatzgrund und Einkommensverhältnissen ist teilweise ein Eigenbetrag als so genannte Zuzahlungen (in vielen Fällen bis 10 €/Tag) zu leisten.

Der Familienpflegedienst informiert, berät und hilft bei der Abklärung der Finanzierung mit den im Einzelfall zuständigen Kostenträgern.



Gebühren der Familienpflege

Einsatzleiterin Familienpflege:
Angelika Trefz
Burgplatz 8                                                       
71522 Backnang
Tel.   07191/9141-22  oder 07191/23542
Fax  07191/ 9141-28
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